Ja, eine Dashcam am Motorrad ist grundsätzlich erlaubt – aber es gibt wichtige Regeln und Einschränkungen, die du kennen solltest. Viele Motorradfahrer fragen sich, ob sie mit einer Kamera auf dem Helm oder am Lenker filmen dürfen, ohne gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen oder Probleme mit der Polizei zu bekommen. In diesem Artikel erfährst du, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Dashcams am Motorrad gelten, welche Technik sinnvoll ist und worauf du bei der Nutzung achten solltest, damit du sicher und sorgenfrei unterwegs bist.
Was genau ist eine Dashcam?
Eine Dashcam ist eine kleine Videokamera, die am Fahrzeug befestigt wird und das Verkehrsgeschehen aufzeichnet – entweder kontinuierlich oder in kurzen, automatischen Sequenzen. Sie wurde zunächst vor allem in Autos eingesetzt, erfreut sich aber auch bei Motorradfahrern immer größerer Beliebtheit.
Dashcams helfen dabei:
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Unfälle oder gefährliche Situationen zu dokumentieren
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Beweise im Streitfall mit Versicherung oder Polizei zu liefern
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schöne Fahrten und Erlebnisse festzuhalten
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sich im Falle eines Diebstahls oder Vandalismus zu schützen
Gerade für Biker, die im Straßenverkehr oft übersehen oder benachteiligt werden, ist eine Dashcam eine wertvolle Unterstützung.
Ist eine Dashcam am Motorrad erlaubt?
Die kurze Antwort lautet: Ja – aber nicht ohne Einschränkungen.
Dashcams sind in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, allerdings gibt es klare Regeln für deren Datenschutz-konforme Nutzung. Entscheidend ist vor allem nicht das Filmen an sich, sondern was mit den Aufnahmen geschieht und wie die Kamera technisch funktioniert.
Rechtlicher Hintergrund
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Bundesgerichtshof (BGH): In einem Urteil aus dem Jahr 2018 hat der BGH entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig sein können, auch wenn sie gegen Datenschutzregeln verstoßen – allerdings nur im Einzelfall.
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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Diese besagt, dass personenbezogene Daten (z. B. Gesichter, Kennzeichen) nicht dauerhaft und nicht ohne berechtigten Grund aufgenommen und gespeichert werden dürfen.
Was ist erlaubt?
✅ Kurzzeitige Aufzeichnung mit automatischem Überschreiben (Loop-Modus)
✅ Ereignisgesteuerte Speicherung (z. B. bei einem Unfall durch G-Sensor)
✅ Private Nutzung ohne Veröffentlichung der Aufnahmen
❌ Permanente Überwachung des Verkehrs ohne konkreten Anlass
❌ Veröffentlichung von Videos mit erkennbaren Personen/Kennzeichen ohne Zustimmung
❌ Nutzung zur allgemeinen Überwachung öffentlicher Bereiche
Welche Technik ist erlaubt – und empfehlenswert?
Eine zulässige Dashcam für dein Motorrad sollte folgende Merkmale erfüllen:
- Loop-Funktion: Alte Aufnahmen werden automatisch überschrieben
- G-sensor: Erkennt Erschütterungen und speichert wichtige Sequenzen dauerhaft
- Wasserdichtes & vibrationsfestes Gehäuse: Unverzichtbar für den Einsatz am Motorrad
- GPS-Modul: Zeichnet Ort und Geschwindigkeit auf – hilfreich bei Unfallanalysen
- Gute Bildqualität: Mindestens Full HD (1080p), besser 2K oder 4K
- Weitwinkelobjektiv: Für maximale Sicht nach vorne und hinten
- Zwei-Kamera-System (Dual-Kamera): Für Front- und Heckaufnahmen gleichzeitig

Moderne Modelle wie die AOOCCI BX oder die C6 Pro kombinieren all diese Funktionen – und bieten sogar intelligente Fahrassistenzsysteme wie BSD (Toter-Winkel-Warner) oder Parküberwachung.
Welche Vorteile bietet eine Dashcam auf dem Motorrad?
Eine Dashcam auf dem Motorrad bietet zahlreiche Vorteile, die weit über die reine Unfallaufzeichnung hinausgehen. Im Falle eines Unfalls kann sie eine entscheidende Beweissicherung liefern und hilft dabei, ungerechtfertigte Schuldzuweisungen zu vermeiden. Darüber hinaus lassen sich mit einer hochwertigen Kamera auch besondere Fahrmomente und schöne Touren dokumentieren, was vor allem für leidenschaftliche Tourenfahrer von Interesse ist. Einige Modelle verfügen über einen intelligenten Parkmodus, der bei Vandalismus oder Diebstahl automatisch aktiviert wird – ein klarer Pluspunkt für den Schutz des Motorrads. Auch zur Selbstanalyse des eigenen Fahrverhaltens kann eine Dashcam wertvolle Dienste leisten und so zur Verbesserung der Fahrsicherheit und Fahrtechnik beitragen. Insgesamt bietet eine moderne Motorrad-Dashcam also nicht nur rechtliche Absicherung, sondern auch praktischen Mehrwert im Alltag jedes Bikers.
Häufige Missverständnisse – und die Wahrheit
“Dashcams sind in Deutschland verboten.”
Falsch. Sie sind erlaubt, aber nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
“Ich darf meine Dashcam-Videos einfach auf YouTube hochladen.”
Nur, wenn keine Personen oder Kennzeichen erkennbar sind – oder du die Zustimmung hast.
“Je mehr die Kamera aufzeichnet, desto besser.”
Daueraufzeichnung widerspricht dem Datenschutz – lieber auf eventbasierte Speicherung setzen.
Dashcam auf dem Motorrad – Ja, aber mit Bedacht
Die Nutzung einer Dashcam am Motorrad ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange sie datenschutzkonform erfolgt. Wer ein modernes Gerät mit Loop-Funktion und G-Sensor nutzt, die Aufnahmen nur im privaten Rahmen verwendet und keine Persönlichkeitsrechte verletzt, bewegt sich auf der sicheren Seite. Eine Dashcam ersetzt keinen aufmerksamen Fahrstil – aber sie kann dir helfen, im Ernstfall deine Rechte zu wahren und gefährliche Situationen besser zu verstehen.
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